Neuwagen Online garantiert eine einfache und kostengünstige Abwicklung Ihrer Neufahrzeugbestellung über renommierte deutsche Autohäuser.
Dabei verlangt Neuwagen Online keinerlei Anzahlungen oder Bankbürgschaften. Auch sonstige Bearbeitungskosten oder Gebühren werden nicht erhoben.
Die Nutzung der Vermittlung über Neuwagen Online ist für den Kunden kosten- und gebührenfrei! Falls Sie Fragen haben, unsere Servicemitarbeiter beraten Sie unter
Tel.:02152-9576-200 gern – völlig kostenlos!
Erfüllt die Vertragswerkstatt meine Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüche?
Mit dem Kauf eines Neufahrzeuges über Neuwagen Online bleiben Ihnen selbstverständlich sämtliche Garantie- und Gewährleistungsansprüche erhalten. Sie schließen einen Kaufvertrag mit einem Markenhändler. Entsprechend erfüllt Ihnen deutschlandweit jede Vertragswerkstatt Ihrer Fahrzeugmarke sämtliche Gewährleistungs- und Garantieansprüche. Bei Inspektionen, Reparaturen , etc. können Sie daher die Vertragswerkstätte des Herstellers frei wählen, ohne Garantieansprüche zu verlieren.
Muss ich das Auto vorab anzahlen?
Bei Neuwagen Online gehen Sie kein Risiko ein. Keine Vorkasse, keine Anzahlungen! Sie zahlen erst bei der endgültigen Übernahme des Fahrzeuges den vereinbarten Rechnungsbetrag.
Wann bezahle ich das Auto?
Gezahlt wird spätestens bei der Übernahme Ihres Fahrzeuges. Bei den Werksauslieferungen von VW (Werk Wolfsburg Autostadt) / Audi (Neckarsulm oder Ingolstadt), BMW (München) und Mercedes (Sindelfingen, Bremen oder Rastatt) überweisen Sie den Rechnungsbetrag vor Auslieferung bequem und sicher an den autorisierten Vertragshändler.
Muss ich mit zusätzlichen Kosten bei einer Bestellung rechnen?
Bei Neuwagen Online entstehen Ihnen keinerlei zusätzliche Kosten durch die Fahrzeugvermittlung. Sie können sicher sein, dass die angegebenen Preise Endpreise sind. Es fallen keine versteckten Nebenkosten (wie z.B. Fahrzeugaufbereitung, Kfz-Brief Erstellung o.ä.) an.
Was sind Überführungskosten bzw. Werksabholungskosten?
Überführungskosten/Bereitstellungskosten entstehen für die Überführung des Autos vom Werk zum Händler. Dieser Betrag umfasst auch die Auslieferungsvorbereitungen (Putzen und Polieren, Übergabe-Inspektion, Auffüllen von Betriebsflüssigkeiten etc.).
Werksabholungskosten fallen auch in dem Fall an, wenn das Auto vom Kunden im Werk abgeholt wird. Dieser Betrag beinhaltet die Auslieferungsvorbereitungen (Putzen und Polieren, Übergabe-Inspektion, Auffüllen von Betriebsflüssigkeiten, Werksbesichtigung mit Werksführung etc.).
Hersteller (z.B. Volkswagen AG) erheben von ihren Händlern die Überführungskosten bzw. Werksabholungskosten. Die Händler geben diese Kosten an die Kunden weiter.
Wo muss ich mein neues Auto abholen?
Sie erhalten vom Vertragshändler umgehend eine Benachrichtigung, sobald Ihr Fahrzeug bei ihm zur Abholung bereitsteht. Die Abholung erfolgt also direkt beim Vertragshändler. Bei den Marken Audi (Neckarsulm oder Ingolstadt), VW (Autostadt Wolfsburg), BMW (München) und Mercedes (Sindelfingen, Bremen oder Rastatt) können Sie Ihr Fahrzeug ganz unkompliziert direkt im Werk des Herstellers abholen.
Wie kann ich mein Fahrzeug anmelden?
Sie erhalten ca. eine Woche vor Auslieferung Ihren KFZ-Brief. So können Sie ganz in Ruhe vor Ort Ihr neues Fahrzeug zulassen und anschließend mit den Nummernschildern beim Händler abholen.
Ist mein Vertragspartner ein autorisierter Markenhändler?
Vertragspartner ist stets ein uns beliefernder, vom Hersteller autorisierter Vertragshändler. Er bestätigt Ihnen den Vermittlungsauftrag durch Übersendung seines Kaufvertrages und anschließender Auftragsbestätigung. Bei ihm bezahlen Sie letztendlich auch Ihr neues Fahrzeug.
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